Zusätzliche Pflichtangaben zur maschinell erstellten Gaststättenbewirtung sind:
Zusätzliche Anforderungen an Bewirtungsbelege über € 250,00 (brutto):
Mit diesen Angaben ist Ihre Bewirtung aus geschäftlichem Anlass mit 70 % der Aufwendungen abzugsfähig.
Die Vorsteuer aus Bewirtungsaufwendungen ist in voller Höhe abziehbar, soweit es sich um angemessene und nachgewiesene Aufwendungen handelt.