Die Rente ist ein wichtiges Ziel nach einem langen Arbeitsleben. Damit der Ruhestand vollständig genossen werden kann, ist es wichtig, rechtzeitig an das Thema Rente zu denken. Die Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil, wenn es um die Absicherung der Altersvorsorge geht. Ärzte, Apotheker und Zahnmediziner müssen, um eine umfangreiche Rente genießen zu können, rechtzeitig an die Altersabsicherung denken.
Die Altersabsicherung kann aus vielen unterschiedlichen Faktoren bestehen. Angestellte und selbstständige Ärzte und Apotheker haben die Möglichkeit, sich mit der gesetzlichen Rentenversicherung abzusichern. Zusätzlich kann die private Rentenversicherung in Anspruch genommen werden. Im Zusammenschluss der Versicherungen haben Mediziner die Möglichkeit, sich einen umfangreichen Ruhestand zu erarbeiten.
Die Rente kann auf zweierlei Arten gesichert werden. Diese beiden Arten beziehen sich auf:
Die gesetzliche Rentenversicherung steht jedem angestellten Arzt und jedem selbstständigen Arzt zur Verfügung. Ebenso können Apotheker von dieser Versicherung profitieren. Die Grundlage der gesetzlichen Rentenversicherung ist, dass Versicherungsnehmer einen Anteil ihres Einkommens in eine Rentenversicherung investieren. Die gesetzliche Rentenversicherung gehört mit zum Sozialversicherungssystem und dient der Altersvorsorge von Beschäftigten. Zu beachten ist, dass Versicherte sowie die Hinterbliebenen einen Anspruch auf die gesetzliche Rente haben, wenn die sogenannte Mindestversicherungszeit eingehalten wurde. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungen beziehen sich auf die Absicherung des Alters sowie der verminderten Erwerbsfähigkeit. Ebenso kann die gesetzliche Rentenversicherung Leistungen im Rahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation vornehmen.
Die private Rentenversicherung ist eine Zusatzversicherung zur gesetzlichen Altersvorsorge. Sie kann bei unterschiedlichen Versicherungsträgern erwirkt werden. Hintergrund der privaten Rentenversicherung ist, als Versicherungsnehmer und Hinterbliebener zur gesetzlichen Rente eine Zusatzrente zu erhalten. Für diese Zusatzrente muss selbstverständlich eine monatliche Einzahlung gewährleistet werden. Am bekanntesten ist die sogenannte Riester Rente, welche einen staatlichen Zuschuss erhält.
Neben diesen beiden Varianten kann jeder selbstständige Arzt noch durch eine andere Vorgehensweise den privaten Ruhestand sichern. Durch die Praxisabgabe bzw. den Praxisverkauf lassen sich die Altersabsicherung für Mediziner und der Ruhestand für Apotheker gewährleisten. Die Praxisabgabe kann unter Umständen einen gewinnbringenden Anteil an der Rentenversicherung haben.
Damit der Ruhestand wirklich gewinnbringend verläuft, kann es wichtig sein, sich rechtzeitig mit dem Thema Rente auseinanderzusetzen. Aus diesem Grund sollte jeder selbstständige Arzt und Apotheker sich mit einem Rentenberater zusammensetzen, um alle wichtigen Kriterien für die Altersvorsorge zu besprechen.
Die Rentenberater nutzen eine unabhängige Beratung rund um das Thema Rente. Zu diesen Beratungen gehört die Geltendmachung rentenrechtlicher Zeiten sowie die Durchsetzung von Rentenansprüchen. Rentenberater unterliegen der Aufsicht der Regierungsbehörden und sind somit ein Organ der Rechtspflege. Unser Unternehmen bietet Ihnen einen Rentenberater zur umfassenden Beratung an. Wir sorgen dafür, dass Sie mit allen wichtigen Informationen zur Rente beraten werden, um einen sicheren Ruhestand zu erhalten.
Folgende Leistungen können Sie von unseren Rentenberatern erwarten: